31.10.2017

Für Verspätungsabbau ja, für Ausbau der Kapazität nein

Schnellabrollwege am Flughafen Zürich

Der Flughafen Zürich hat für den Bau von Schnellabrollwegen bei den Pisten 28 und 34 vom Bundesverwaltungsgericht grünes Licht erhalten. Die Region Ost hat in ihrer Einsprache zum Betriebsreglement 2014 gefordert, dass die Schnellabrollwege nur für den Verspätungsabbau und nicht für Kapazitätserhöhungen genutzt werden dürfen. Nur wenn der Flugplan – vor allem in Spitzenzeiten – nicht weiter verdichtet wird, können Verspätungen aufgefangen werden. Die Region Ost hält an dieser Haltung fest. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt ebenfalls die Beibehaltung der Kapazität, damit die Sicherheit am Flughafen Zürich erhöht werden könne.



Zurück zur Übersicht