9.3.2013

Staatsvertrag Flugverkehr: Kein Ja ohne faire Fluglärmverteilung

Am Freitag, 8. März 2013, haben sich Politiker und Fluglärmorganisationen zu einer Gesprächsrunde getroffen. Sie haben ihre Positionen zum Thema Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Flugverkehr diskutiert und sich für eine faire Verteilung des Fluglärms innerhalb der Schweiz stark gemacht. Die Stossrichtung von Kanton Thurgau, Kanton St.Gallen und dem östlichen Teil des Kantons Zürich: Der Staatsvertrag soll von der Schweiz ratifiziert werden, um den langjährigen Konflikt mit Deutschland zu lösen. Gleichzeitig müssen aber die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Staatsvertrags geklärt sein.


Politiker und Fluglärmorganisationen erwarten von Bundesrätin Leuthard, dass sie ihr Versprechen einlöst und ein Konzept vorschlägt, wie der zukünftige Fluglärm fair auf alle Himmelsrichtungen verteilt werden kann. Zudem verlangen sie vom Bundesrat eine Lösung für den Betrieb des Flughafens ohne Pistenverlängerungen. Pistenverlängerungen sind nicht notwendig, sowohl was die Sicherheit als auch die Kapazität des Flughafens Zürich betrifft. Sie sind nicht Bestandteil des Staatsvertrags.

Für Politik und Fluglärmorganisationen hat die Sicherheit des Flugverkehrs höchste Priorität. Der Flughafen Zürich mit seinem heutigen Betriebssystem ist als sicher zertifiziert. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Piste 28. Die Sicherheit kann mit anderen Massnahmen verbessert werden, beispielsweise mit Starts Richtung Süden geradeaus, also ohne Linkskurve nach Osten und der Gefahr einer Kreuzung mit durchstartenden Flugzeugen.

Die innerschweizerische Verteilung des Fluglärms ist auch für den Ständerat, welcher der Ratifizierung des Vertrags am Donnerstag zugestimmt hat, ein Problem, das noch zu lösen ist. Der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth stimmt der Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Schweiz ebenfalls zu. Der Kanton St.Gallen fordere aber, dass es bei der Umsetzung nicht zu einer einseitigen Belastung des Ostens kommt und dass die Mehrbelastung, die der Osten zu tragen hat, durch anderweitige Massnahmen kompensiert wird. Ständerätin Brigitte Häberli «Es ist zwingend, dass der Lastenausgleich unter den Regionen, der fair und ausgewogen sein muss, in einer Beschluss-Ergänzung zum Vertrag festgehalten wird, bevor diesem zugestimmt werden kann.» Nationalrätin Jacqueline Fehr will dem Staatsvertrag nur zustimmen, wenn die innerschweizerische Lärmverteilung im SIL-Prozess geregelt ist. Auch Regierungsrat Jakob Stark will die Katze nicht im Sack kaufen und fordert einen Zusatzbericht betreffend Umsetzung des Staatsvertrags sowie einen fairen Lastenausgleich. Die Präsidentin der Region Ost, die Winterthurer Stadträtin Barbara Günthard-Maier, kann dem Staatsvertrag ebenfalls nur zustimmen, wenn der Osten bei der Umsetzung nicht zum «Lärmabfallkübel» wird und auf Pistenverlängerungen verzichtet wird. Der Bundesrat habe bis zur Debatte im Nationalrat Zeit, eine für alle akzeptable Lösung in Sachen Fluglärmverteilung auszuarbeiten und vorzustellen.


Ende Januar hatten die Fluglärmorganisationen IG West, IG-Nord, Fluglärmsolidarität, Dachverband Fluglärmschutz, Bürgerprotest Fluglärm Ost und Bürgerprotest Fluglärm Hinterthurgau zuhanden des Ständerats folgende Forderungen aufgestellt:

1. Faire Fluglärmverteilung mittels Konzept, das den Fluglärm ausgewogen auf die vier Himmelsrichtungen verteilt (Verteilung der An- und Abflüge im Tages- und Wochenrhythmus auf den Süden, Norden, Osten und Westen)

  • Alle Flughafenregionen sollen einen Teil des zusätzlichen Fluglärms tragen, damit die Akzeptanz gegenüber dem Flughafen und die Wohnqualität in den betroffenen Regionen möglichst hoch bleiben.


2. Keine Pistenverlängerungen

  • Die reale Entwicklung der Flugbewegungen liegt weit unter der Prognose, weshalb ein Ausbau der Pisten nicht erforderlich ist.
  • Der Staatsvertrag verlangt keinen Pistenausbau.


3. Die betroffenen Kantone und Gemeinden werden auch in Zukunft zu Fragen rund um den Flugverkehr miteinbezogen

  • Über den Flugverkehr soll entscheiden können, wer vom Fluglärm betroffen ist.
  • Es ist nicht akzeptabel, dass nur noch der Bund in Sachen Flughafen Zürich entscheidet.


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