18.11.2014

Region Ost lehnt Anpassung Betriebsreglement 2014 und SIL-Objektblatt ab: Interessen des Flughafens Zürich dominieren

Die Region lehnt die Anpassung von Betriebsreglement 2014 und SIL-Objektblatt ab, weil gewichtige Grundsätze verletzt werden und die Lösungsvorschläge nicht zu einer fairen Verteilung des Fluglärms führen. Der SIL-Prozess muss grundsätzlich in Frage gestellt werden, da mit dem jetzigen Vorgehen keine Planungssicherheit gegeben ist.


Die Entflechtung des Ostkonzepts ist die grösste Änderung, welche das Betriebsreglement 2014 vorsieht. Begründet wird die Anpassung mit Sicherheitsargumenten. Kreuzungen von An- und Abflügen in der Luft sollen künftig vermieden werden, indem die Anflüge über den Nordosten geleitet werden. Interessant ist, dass im Sicherheitsbericht 2012 nicht die Entflechtungen des Ostkonzepts, sondern die Südstarts geradeaus am meisten gepunktet haben. Genau diese fehlen aber nach wie vor im neuen Betriebskonzept. Die Region Ost fordert, dass Sicherheitsmängel konsequent, nicht willkürlich eliminiert werden.

Ostkonzept wird schleichend ausgebaut

Ohne Begründung und ohne Vorschlag weiterer Varianten soll unter der Woche zudem eine Stunde früher von Osten her gelandet werden. Dies für den Fall, wenn der Staatsvertrag auch von Deutschland unterschrieben würde. Da der Osten, Norden und Westen in den heiklen Randstunden heute schon mehr Fluglärm zu tragen haben als der Süden, fordern wir als Akt der Fairness, dass für die Zusatzstunden das Südkonzept zum Zuge kommen soll. Dies entspräche einer demokratischen Grundhaltung. Die Region Ost fordert, dass Einschränkungen durch den Staatsvertrag nicht einseitig zu Lasten des Ostens gehen.

Auch die Schnellabrollwege, die der Flughafen bauen will, dürfen nicht dazu führen, dass eine grössere Anzahl Flugzeuge von Osten her anfliegt und das Ostkonzept vermehrt eingesetzt wird. Die Schnellabrollwege dürfen lediglich dazu dienen, echte Verspätungen abzubauen. Die Nachtflugsperre muss konsequent eingehalten werden.

Die FL80-Regel, die schon kurze Zeit nach Einführung wieder rückgängig gemacht werden soll, lehnt die Region Ost entschieden ab. Wenn die Abflugrouten auch in der Nacht bereits bei 5000 ft auf Anweisung der Flugverkehrsleitung verlassen werden können, besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung in den sensiblen Nachtstunden durch einzelne Flüge geweckt wird. Die Region Ost spricht sich deshalb für die Beibehaltung der FL80-Regel aus.

SIL-Prozess ist unglaubwürdig

Die Kritik der Region Ost wendet sich zudem grundsätzlich gegen den Verlauf des Planungsprozesses. Im Amtsblatt vom 31.10.2014 steht: «Belange der Luftfahrt fallen nach Art. 87 BV in den Kompetenzbereich des Bundes. Als dessen strategisches Planungsinstrument gilt, gestützt auf Art. 13 RPG, der SIL. Das SIL-Objektblatt legt die Vorgaben für die Flughafenentwicklung und den -betrieb fest. Die Festlegungen im SIL und im kantonalen Richtplan müssen sich gegenseitig ergänzen, um die Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich einerseits und für die Raumentwicklung in der Flughafenregion anderseits widerspruchsfrei aufeinander abzustimmen.»

Die Vorgabe für das Betriebsreglement und die An- und Abflugrouten bilden im jetzigen Prozess jedoch nicht mehr die Festsetzungen und Zwischenergebnisse im SIL, sondern umgekehrt: Das Betriebsreglement bestimmt die Inhalte des SIL. Dieses Vorgehen akzeptiert die Region Ost nicht, da die Gemeinden nicht mehr langfristig planen können.

Planungssicherheit aufgehoben

Die Gemeinden sind davon ausgegangen, dass mit der Verabschiedung des SIL-Objektblatts im Juni 2013 durch den Bundesrat endlich Planungssicherheit geschaffen ist, und zwar gemäss Medienmitteilung vom 26.6.2013 bis 2030. Dem SIL kommt derselbe Charakter wie einem Richtplan zu. Er ist behördenverbindlich, auch wenn es sich bloss um eine Festlegung des Zwischenergebnisses handelt, und er sollte, entsprechend seinem Zweck, Planungssicherheit zu schaffen, frühestens nach 10 Jahren geändert werden. Die versprochene langfristige Planungssicherheit wird durch die vorgeschlagene Anpassung des SIL-Objektblatts an das Betriebsreglement 2014 infrage gestellt. Weitere Anpassungen des SIL-Objektblatts sind bereits angekündigt. Die Region Ost verlangt vom Bund, dass die Interessen des Flughafens Zürich nicht über die Planungssicherheit der Gemeinden gestellt werden.

Diverse betroffene Gemeinden, die Mitglied der Region Ost sind, haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen das Betriebsreglement 2014 erhoben. Die Region Ost reicht zudem eine Stellungnahme zur Anpassung des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich ein. Die Behördenorganisation betont einmal mehr die Wichtigkeit des Flughafens für die Region und ist bereit, einen Teil der Immissionen des Flugverkehrs in Kauf zu nehmen. Sie akzeptiert jedoch eine weitere einseitige Belastung des Ostens nicht.



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