7.6.2017

Neues Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich: Gerichtlich verlangte Lenkungswirkung nicht erfüllt

Der Flughafen Zürich muss gemäss Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Oktober 2013 sein Lärmgebührenmodell anpassen. Der Auftrag ist, die Gebühren so zu gestalten, dass sie Lenkungswirkung haben, in den sensiblen Tageszeiten und für laute Flugzeuge die Gebühren also deutlich höher sind. Während der Nachtsperrzeit sind die Flugbewegungen gemäss Flughafenbericht 2015 um weitere 6,7 Prozent angestiegen. Die aktuellen Tarife entfalten also keine Lenkungswirkung, obwohl das Bundesgericht lenkungswirksame Gebühren bereits 2010 gefordert hat.


Das BAZL hat das neue Lärmgebührenmodell der Flughafen Zürich AG geprüft und in die Vernehmlassung geschickt. Am 7. Juni 2017 läuft die Anhörungsfrist ab. Die Region Ost ist mit dem neuen Modell nicht einverstanden. Denn der grösste Teil der neuen Lärmgebühren, welche jährlich anfallen würden, kann Ende Jahr von den Fluggesellschaften zurückgefordert werden. Ein Nullsummenspiel, das ganz sicher keine Lenkungswirkung hat.

Die Region Ost erwartet, dass der Vorschlag für das Lärmgebührenmodell angepasst wird. Es soll bewirken, dass leisere Flugzeuge eingesetzt werden und weniger Flüge in den Nachtstunden stattfinden. Zudem soll eine solche Lösung rasch umgesetzt werden.




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