18.6.2018

Teilgenehmigung Betriebsreglement 2014 für Flughafen Zürich: Endlich Nachtruhe ab 23 Uhr?

Mittels Schnellabrollwegen, Starts von schweren Flugzeugen auf der Piste 32 und einer grösseren Flexibilität der Fluglotsen will der Flughafen Zürich Verspätungen abbauen und die Lärmbelastung reduzieren. Wenn die zusätzlichen Kapazitäten jedoch genutzt würden, um insgesamt mehr Flüge abzuwickeln, könnte der Flughafen das Versprechen nicht einhalten. Die Region Ost begrüsst die Auflage des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), dass der Flughafen Zürich die Vorverlegung der Slots vor 23 Uhr prüfen muss, damit die siebenstündige Nachtruhe eingehalten werden kann.


Das BAZL hat dem Flughafen Zürich am 17. Mai 2018 die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 (BR 2014) erteilt. 28 Mitgliedergemeinden der Region Ost und die Regio Wil hatten 2014 gegen die Vollversion des BR 2014 Einsprache erhoben. Die geplante Entflechtung des Ostkonzepts hätte den Grundstein für eine stärkere Belastung des Ostens mit Fluglärm gelegt. Aufgrund der fehlenden Einwilligung von Deutschland können die Anflugrouten nun nicht wie geplant geändert werden, was die Region Ost begrüsst.

Mehr Fluglärm im Osten
Auch die Teilgenehmigung des BR 2014 bedeutet jedoch eine stärkere Belastung des Ostens. So soll die 2011 eingeführte FL 80-Regel aufgehoben werden. Die Flugsicherung kann somit die abfliegenden Flugzeuge nach 22 Uhr bei Bedarf bereits ab 5000 Fuss (1524 Meter) von den definierten Startrouten abweichen lassen; bisher war dies erst ab einer Höhe von 8000 Fuss (2438 Metern) erlaubt. Dies führt dazu, dass mehr Flugzeuge nach dem Start auf den Pisten 32 und 34 schneller abwenden und direkt – auf geringerer Flughöhe – nach rechts Richtung Osten abdrehen, statt mit Linkskurve zurück über den Flughafen und via Süden Richtung Osten zu fliegen.

Der Süden wird zusätzlich entlastet, denn die im Ostkonzept des BR 2014 vorgesehene Abflugroute südlich am Flughafen vorbei wird wegen Kreuzungspunkten mit Anflügen aus dem Osten nicht eingeführt. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil auch die Abflüge Richtung Nordosten mit Anflügen aus diesem Sektor kreuzen. Zudem soll die Südroute auch im Südkonzept wegfallen, obwohl sie geplant war und demnach auch machbar sein müsste. Dass die Abflüge Richtung Osten nun mehrheitlich über den Nordosten führen sollen, ist vor allem für die Gemeinden im Kanton Thurgau und im Nordosten des Kantons Zürich ein Ärgernis. Der Kanton Thurgau rechnet damit, dass die Bevölkerung im Vergleich zur Vollgenehmigung mit rund 5200 Abflügen pro Jahr mehr belastet wird.

Positiv wertet die Region Ost, dass der geänderte Verlauf der Abflugrouten Richtung Osten die Stadt Winterthur entlastet. Da Flugzeuge jedoch mit Bewilligung der Skyguide ab 5000 Fuss über Meer von der Flugroute abweichen dürfen, ist diese Errungenschaft in Frage gestellt. Das BAZL hat sicherzustellen, dass nicht unnötig dicht besiedeltes Gebiet überfolgen wird.

Anpassungen müssen für Verspätungsabbau genutzt werden
Die Region Ost erwartet vom BAZL, die Massnahmen klar zu regulieren und zu kontrollieren, die Verspätungen abbauen und damit die siebenstündige Nachtruhe gewährleisten sollen. Das BAZL soll sicherstellen, dass die Schnellabrollwege ab den Pisten 28 und 34 in den Tagesrand- und Nachtstunden, also zwischen 21 Uhr und 7 Uhr, nicht dazu genutzt werden, zusätzliche Flüge abzuwickeln. Auch soll die Ausnahmebewilligung für Starts von schweren Flugzeugen ab Piste 32 lediglich dazu dienen, Verspätungen abzubauen, keine zusätzlichen Kapazitäten zu schaffen.

Damit Verspätungen nicht wie heute vorprogrammiert sind, sollte der Flughafen Zürich keine Slots für Starts nach 22.30 Uhr einplanen dürfen, wenn die Abwicklung der Starts vor 23 Uhr nicht gewährleistet ist. Die Region Ost begrüsst deshalb die Auflage des BAZL an die Flughafen Zürich AG, eine Vorverlegung der letzten Slots am Abend zu prüfen. «Sie hat dazu innert eines Jahres einen Bericht zu erstellen, in dem die betriebliche Machbarkeit, wirtschaftliche Tragbarkeit und die Wirkung auf die Lärmbelastung ausgewiesen und bewertet werden», schreibt das BAZL in seiner Verfügung zur Teilgenehmigung des BR 2014.




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