2.10.2018

Region Ost nimmt Stellung zum Betriebsreglement 2017 des Flughafens Zürich

Südstarts geradeaus bei Bise – weniger Verspätungen in der Nacht erwartet

Basierend auf dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL 2) hat der Flughafen Zürich Anpassungen des Betriebsreglements 2017 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragt. Umgesetzt werden sollen diverse Massnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten und der Sicherheit, unter anderem Südstarts geradeaus bei Bise. Von den Südstarts geradeaus verspricht sich die Region Ost weniger Verspätungen über den Tag und damit eine Verbesserung der Lärmsituation in den sensiblen Nachtstunden.


Bei Bise wird heute auf Piste 14 und Piste 10 gestartet. Aufgrund diverser Kreuzungen am Boden und in der Luft ist dieses System sehr komplex, 25 bis 30 Prozent weniger Flugbewegungen sind die Folge. Dies führt dazu, dass sich bei Bise Verspätungen über den ganzen Tag ergeben, die nach 23 Uhr abgebaut werden und zunehmend zu Lärmüberschreitungen in sensiblen Nachtstunden führen. Südstarts geradeaus bei Bise lösen dieses Problem.

Weiterhin meist Starts nach Süden mit erweiterter Linkskurve
Südstarts geradeaus dürfte der Flughafen Zürich aufgrund der Festlegungen im SIL 2 auch bei Nebel beantragen, worauf er jedoch verzichtet. Flugzeuge, deren Destination im Süden liegt, müssen weiterhin einmal links um den Flughafen fliegen, um erst dann in Richtung Reiseziel abzudrehen.

Auch Flüge, die im Normalkonzept tagsüber auf der Piste 16 Richtung Süden starten, werden die Extrakurve fliegen, um die Stadt Zürich und die Gemeinden am Zürichsee zu entlasten. Denn Südstarts geradeaus über Mittag hat der Bund nicht im SIL 2 aufgenommen, wie von der Region Ost und Fluglärmorganisationen im Norden und Westen gefordert. Dies hätte ebenfalls dazu beigetragen, Verspätungen zu reduzieren und weniger Lärm aufgrund der Kurve um den Flughafen zu verursachen.

Um die Sicherheit zu erhöhen, wird die Linkskurve Richtung Osten erweitert. Dies bewirkt, dass Teile von Bassersdorf, Birchwil und Kloten von Fluglärm entlastet werden, jedoch neue Gebiete in den Gemeinden Nürensdorf, Lindau, Bassersdorf und Kloten von Lärmüberschreitungen gemäss Lärmschutzgesetz betroffen sind.

Zuerst Verspätungen abbauen, erst dann Kapazität ausbauen
Da es sich um eine Verschiebung der Gebiete mit Lärmüberschreitungen handelt, also keine neuen Gebiete belärmt werden, wird die Region Ost beim BAZL keine Einsprache gegen das Betriebsreglement 2017 einreichen. Von der Entflechtung der Abflugrouten ab Piste 28 und der Flexibilisierung der Pistennutzungen am Tag ist die Region Ost kaum betroffen. Ein zentrales Anliegen der Region Ost ist, dass sämtliche Änderungen im Betriebsreglement dazu genutzt werden, Verspätungen abzubauen. Zusätzliche Kapazitäten sollen erst aufgebaut werden dürfen, wenn dieses Ziel erreicht ist. Diese Regelung hat der Bund bereits für die Schnellabrollwege verfügt, was die Region Ost begrüsst.

Neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht
Wegen Überschreitungen des zulässigen Lärms in der Nacht musste die Flughafen Zürich AG eine Analyse des Fluglärms beim BAZL einreichen. Er schlägt zudem Massnahmen wie eine Ausnahmeregelung für Starts ab Piste 34 für schwere Flugzeuge, höhere Gebühren für Starts nach 23 Uhr und oben genanntes Bisenkonzept vor.

Im Gebiet der Region Ost wird der zulässige Lärm gemäss Berechnungen der Empa durch die Lärmsanierungsmassnahmen des Flughafens Zürich in der zweiten Nachtstunde eingehalten, ja das betroffene Gebiet sogar kleiner, in der ersten Nachtstunde jedoch in kleinen Gebieten überschritten werden. Die Region Ost sieht keinen Handlungsbedarf. Die Umsetzung des Verspätungsabbaus durch die Massnahmen des Flughafens Zürich soll nicht verzögert werden. Das Ziel der Region Ost ist generell, dass in Zukunft keine zusätzlichen Flächen von Fluglärmüberschreitungen betroffen sind, sondern die Gebiete mit hohem Fluglärm dank technischen Verbesserungen, lenkungswirksamen Lärmgebühren in sensiblen Tagesrand- und Nachtstunden sowie weniger verspäteten Flügen nach 23 Uhr kleiner werden.

Anpassung Sicherheitszonenplan notwendig
Da der Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich seit 1978 nicht überarbeitet wurde, ausser einer Ergänzung betreffend Südanflug auf Piste 34 im Jahr 2003, hat das BAZL eine Aktualisierung desselben verfügt. Zu erfüllen sind die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Dass ein aktueller Sicherheitszonenplan notwendig ist, kann die Region Ost nachvollziehen. Neu betroffen von Einschränkungen sind Gemeinden in der Anflugschneise auf die Piste 28. Per 3. September 2018, dem Datum der öffentlichen Auflage, dürfen die Behörden keine Baubewilligungen mehr erteilen, wenn der Sicherheitszonenplan nicht eingehalten werden kann. Bestehende Gebäude und Anlagen sind ausgeklammert.



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