Die Region Ost bedauert, dass der Bundesrat die Besitzstandsgarantie für den Flughafen Zürich noch deutlicher verankern will. Der Flugbetrieb wäre damit vor Einschränkungen bezüglich Betriebszeit geschützt. Selbst in einem umweltrechtlichen Sanierungsverfahren, wenn beispielsweise der Fluglärm in der Nacht die Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung überschreitet, sollen die Betriebszeiten nicht eingeschränkt werden können. Hingegen begrüsst die Region Ost, dass der Bund den Anspruch auf eine Ausweitung des Betriebs nicht gesetzlich verankern will. Zum Schutz der Bevölkerung ist die Nachtflugsperre von sieben Stunden einzuhalten. Flüge nach 23 Uhr sind restriktiver als heute zu handhaben. Nur echte Verspätungen sind tolerierbar.
Der Bundesrat will zudem das Öffentlichkeitsprinzip einschränken, wenn es um sicherheitsrelevante Daten geht. In der Vernehmlassung hat sich auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) gegen die geplante Einschränkung ausgesprochen. Die Region Ost hält daran fest, dass die Öffentlichkeit trotz Einschränkungen weiterhin Einblick in flugbetriebliche Daten erhalten muss, wenn ein berechtigtes Anliegen besteht.