18.6.2026

Region Ost bedauert Entscheid zu Luftfahrtgesetz

Am 18. Juni hat der Nationalrat dem überarbeiteten Luftfahrtgesetz zugestimmt. Dieses stärkt die Position der Landesflughäfen, was Bemühungen gegen übermässigen Fluglärm erschweren könnte. Die Behördenorganisation Region Ost bedauert diesen Entscheid. 


Im überarbeiteten Luftfahrtgesetz wird die Besitzstandsgarantie auf die Betriebszeiten und den Betriebsumfang ausgeweitet. Damit wird die halbe Stunde für den Verspätungsabbau von 23 bis 23.30 Uhr zur Betriebszeit gezählt. Gemäss Bundesrat Albert Rösti darf sich der Betriebsumfang nicht auf Zukunftsszenarien mit wachsender Anzahl Flugbewegungen beziehen, sondern höchstens auf den Zustand zum Zeitpunkt der neuen Gesetzgebung. Die Region Ost begrüsst diese Klarstellung. Für die Behördenorganisation ändert sich jedoch nichts an der grundsätzlichen Kritik am überarbeiteten Luftfahrtgesetz, da es den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Lärm aufweicht. 

2025 wurden nach 23 Uhr total 2800 Flugbewegungen gezählt. Die Region Ost fordert, dass die siebenstündige Nachtruhe eingehalten und das Zeitfenster von 23.00 bis 23.30 Uhr nur für den Abbau echter Verspätungen genutzt wird. «Der Lärmschutz muss hohe Priorität haben und eine Interessenabwägung stattfinden können», sagt Katrin Cometta, Präsidentin der Region Ost. 




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