26.3.2026

Region Ost kritisiert Empfehlung der Kommission des Nationalrats: Luftfahrtgesetz darf Lärmschutz nicht einschränken

Am 24. März hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-NR) zum Luftfahrtgesetz getagt. Es soll angepasst werden. Die Kommission hat sich für die Ausweitung des betrieblichen Bestandesschutzes für Landesflughäfen ausgesprochen. Die Behördenorganisation Region Ost bedauert, dass damit der Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm aufgeweicht wird.


Der Bundesrat will das Luftfahrtgesetz dahingehend ändern, dass die heutigen Betriebszeiten und der Betriebsumfang am Flughafen Zürich nicht reduziert werden können. Faktisch würde damit die halbe Stunde für den Verspätungsabbau von 23 bis 23.30 Uhr zur Betriebszeit gezählt. Für die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens Zürich bedeutet dies, dass auch bei nachweislich zu hoher Lärmbelastung wirksame betriebliche Anpassungen kaum noch durchgesetzt werden könnten. Mit der Anpassung des Luftfahrtgesetzes würden das Vorsorgeprinzip sowie die umweltrechtlichen Mitwirkungs- und Schutzmechanismen geschwächt.
 
Die Region Ost bedauert die Empfehlung der Kommission, die Betriebszeiten zu zementieren. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Interessen der Luftfahrt stärker gewichtet werden als die Gesundheit der Bevölkerung. «Die faktische Ausserkraftsetzung umweltrechtlicher Bestimmungen zulasten der Bevölkerung ist nicht akzeptabel», so Katrin Cometta, Präsidentin der Region Ost und Stadträtin Winterthur.
 
Die Behördenorganisation Region Ost hatte bereits im November letzten Jahres Stellung zur Botschaft des Bundesrats bezogen und sich im November 2024 im Rahmen des Verfahrens vernehmen lassen.




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