Die Behördenorganisation Region Ost hat nach Prüfung des öffentlich aufgelegten Betriebsreglements 2014/2017 entschieden, ihren Mitgliedergemeinden erneut eine Vorlage für die Einsprache zur Verfügung zu stellen. Denn im Grundsatz sind ihre bisherigen Kritikpunkte im neu aufgelegten Betriebsreglement nicht entschärft. Es ist damit zu rechnen, dass die Kapazität des Ostkonzepts auf 70 Flugbewegungen pro Stunde erhöht wird, wenn alle Massnahmen umgesetzt sind. Denn der Bundesrat stuft derzeit die Erfüllung der Nachfrage wichtiger ein als den Lärmschutz der Bevölkerung. Das SIL-Objektblatt des Bundes (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) geht nach wie vor von einer Nachfrage von 346'000 Flugbewegungen im Jahr 2030 aus. Die Zeit zwischen 23.00 und 23.30 Uhr wird faktisch als normale Betriebszeit behandelt. Grundsätzlich zu beanstanden ist, dass die geltenden Lärmgrenzwerte keinen genügenden Schutz für die Gesundheit der Bevölkerung bieten.
Versprochen wird vom Flughafen Zürich eine Verbesserung der Verspätungssituation und damit weniger Fluglärm in den späten Nachtstunden. Dies ist wünschenswert. Da der Bundesrat jedoch eine nachfrageorientierte Flughafenpolitik betreibt und bei der Anpassung des Luftfahrtgesetzes den Lärmschutz hintenanstellt, zerstreut er die Hoffnung, dass es in Zukunft am Nachthimmel ruhiger wird.
Auch die Neuberechnungen des «Gebiets mit Lärmauswirkungen» in der Nacht zwischen 23 und 24 Uhr weisen in diese Richtung. Für die Berechnung wurde im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) eine hohe Anzahl verspäteter Flüge zugrunde gelegt. Der Wille, die Verspätungen in eben diesem Zeitraum deutlich zu verringern, ist daraus nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Die Zeit zwischen 23.00 und 23.30 Uhr wird faktisch als normale Betriebszeit behandelt und dient nicht nur als Puffer für echte, unvorhersehbare Verspätungen.
Die Behördenorganisation Region Ost setzt sich dafür ein, dass sich die Bevölkerung östlich des Flughafens Zürich in Zukunft weniger stark von Fluglärm gestört fühlt, besonders in der Nacht. Wenn aber die Flugbewegungen in der Nacht weiter zunehmen, ist dieses Ziel nicht zu erreichen.
Die äusserst kurze Frist von 30 Tagen für die Einsprache stellt Organisationen und Gemeinden vor eine grosse Herausforderung, denn die Dokumente sind äusserst komplex und umfangreich. Da keine wesentlichen Anpassungen gegenüber den früheren Gesuchen des Flughafens Zürich ersichtlich sind, empfiehlt die Region Ost den Mitgliedergemeinden, ihre bisherigen Einsprachen mit einer ergänzenden Eingabe zu bekräftigen.
Katrin Cometta, Präsidentin Region Ost und Stadträtin von Winterthur, sagt: «Die Änderungen dürfen keine zusätzliche Belastung für den Osten bewirken. Es ist nicht vertrauenserweckend, dass der Bundesrat im SIL-Objektblatt – und damit auch im darauf beruhenden Betriebsreglement – die halbe Stunde nach 23 Uhr als faktisch normale Betriebszeit fixiert. Wir erwarten, dass auf die Gesundheit der Bevölkerung Rücksicht genommen und die siebenstündige Nachtruhe von 23.00 bis 06.00 Uhr endlich gewährleistet wird.»
28 Mitgliedergemeinden der Region Ost hatten bereits 2014 Einsprache gegen das Betriebsreglement 2014 erhoben. Von den Anpassungen im Betriebsreglement 2017 waren einzelne Mitgliedsgemeinden der Region Ost ebenfalls negativ betroffen, weshalb sie rechtliche Schritte wählten.
